Beglaubigte Übersetzungen und Legalisation

In Deutschland müssen Sie sich für eine beglaubigte Übersetzung an öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer wenden, die seitens der deutschen Gerichte anerkannt sind. Sie haben einen Eid vor dem Präsidenten des Landgerichts ihres Bezirks geleistet.

Sie könnten eine beglaubigte Übersetzung der folgenden offiziellen Dokumente benötigen:

• Geburtsurkunde
• Heiratsurkunde
• Scheidungsurteil
• Schulzeugnisse
• Hochschulabschlüsse
• Testamente
• Prokuren
• notarielle Beglaubigungen
• Verträge
• Handelsregisterauszüge
• Jahresabschlüsse
• Bilanzen
• Steuererklärungen

Beeidigte Übersetzer fertigen die Übersetzung Ihrer offiziellen Dokumente an. Dann versehen sie sie mit einem Stempel und einer Erklärung über die Vollständigkeit, Korrektheit und Übereinstimmung mit dem Original. Somit haben Sie die Sicherheit, dass die in Deutschland zuständige Behörde die beglaubigte Übersetzung als gültig anerkennen und keine Zusätze verlangen wird.

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung für eine italienische Behörde brauchen, müssen Sie die Übersetzung nach der Beglaubigung noch legalisieren lassen. Dazu müssen Sie sich an das zuständige italienische Konsulat in Deutschland wenden, das die beglaubigte Übersetzung mit einem zusätzlichen Stempel versehen wird.

Beispiel notarielle Beglaubigung
Müssen Sie eine notarielle Beglaubigung aus dem Deutschen ins Italienische übersetzen lassen und diese dann Ihren offiziellen Dokumenten beifügen? Die italienischen Behörden verlangen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung? In diesem Fall brauchen Sie eine/n beeidigte/n Übersetzer/in für Deutsch und Italienisch. Die beglaubigte Übersetzung wird dem Original (oder der Kopie) beigefügt. Danach muss man die Legalisation der Unterschrift beantragen. Hier schaltet sich das auf deutschem Staatsgebiet zuständige italienische Konsulat ein: Dieses wird die Unterschrift des/r Übersetzers/in mit einem entsprechenden Stempel legalisieren. Dafür verlangt es aktuell eine konsularische Gebühr i. H. v. EUR 24.

Beispiel Hochschulabschluss
Möchten Sie in Deutschland arbeiten? Die deutschen Behörden verlangen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Hochschul-/Doktoratsabschlüsse auf Deutsch und eine beglaubigte Kopie der Originale? Hier ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass beeidigte Übersetzer keine beglaubigten Kopien erstellen dürfen. Dazu müssen Sie sich an das Bürgeramt wenden. Gegen eine Gebühr i. H. v. EUR 4 wird Ihnen das Bürgeramt die beglaubigte Kopie Ihrer Originale ausstellen. Davor muss es aber die entsprechende beglaubigte Übersetzung einsehen. Auch in diesem Fall benötigen Sie also eine/n beeidigte/n Übersetzer/in.

Chiara Razore ist öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin für die italienische und die deutsche Sprache bei den deutschen Gerichten. Sie hat ihren Eid beim Landgericht in Freiburg im Breisgau geleistet. Ihre Übersetzungen für die italienischen Behörden werden beim italienischen Konsulat in Freiburg legalisiert, wo sie ihren Stempel, ihre Unterschrift und die Genehmigung des deutschen Gerichts hinterlegt hat. Für den zusätzlichen Schritt der Legalisation kümmert sich Chiara Razore um alle Formalitäten und sie kontaktiert das zuständige Konsulat für Sie.

Für eine kostenlose Offerte wenden Sie sich an:
chiara.razore@trazy.eu
+49 (0)157 37 61 12 18
www.trazy.eu

Weitere Beiträge