Sind Sie dabei, eine Immobilie in Italien zu erwerben? Dann lesen Sie auf Deutsch🇩🇪 weiter!
Laut Art. 1350 Abs. 1 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice civile) bedarf der Immobilienkaufvertrag der schriftlichen Form ⎼ sei es mittels öffentlicher Beurkundung oder einer privatrechtlichen Vereinbarung. Falls Sie also ein Haus in Italien kaufen möchten, ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen. Dieser wird beim Kauftermin den Immobilienkaufvertrag verlesen und sich um alle Formalitäten kümmern: unter anderem um die Umschreibung (voltura) und die Eintragung in das Immobilienregister (trascrizione nei registri immobiliari).
In Italien kann man ggf. auch einen Vorvertrag (preliminare oder compromesso) abschließen, dessen Sinn darin besteht, bereits frühzeitig den Willen der Parteien schriftlich festzulegen. Hierin werden zum Beispiel den Preis, die Zahlungsbedingungen (bspw. Darlehen oder Hypothek), die Höhe der Kaution (caparra) und die Übertragung der Immobilie bestimmt.
Die Bedingung für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist in Italien die Einigung der Beteiligten. Beim Notartermin ist es ⎼ bei nicht ausreichenden Kenntnissen der italienischen Sprache ⎼ daher ratsam, sich sprachlich unterstützen zu lassen. Hier kommt für Sie eventuell die Beiziehung einer beeidigten Übersetzerin/Dolmetscherin in Frage. Dieselbe qualifizierte Übersetzerin, die Ihren Kaufvertrag (contratto di compravendita) ins Deutsche übersetzt, sollten Sie dann auch für die mündliche Übertragung als Dolmetscherin vor dem Notar beiziehen.
📌 Ich bin beeidigte Urkundenübersetzerin und staatliche geprüfte Dolmetscherin mit mehrjähriger Erfahrung bei Grundstücksgeschäften mit deutschen Kunden in Italien. Mit gezielten Rechtskenntnissen – unter anderem im Immobilienrecht – kann ich Ihnen dabei helfen, während des Notartermins alle technischen Fragen in Ihrer Muttersprache zu klären und somit finanzielle Folgen beim Immobilienkauf zu vermeiden.
Kontaktieren Sie mich für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag (schicken Sie mir vorab eine Kopie Ihres Kaufvertrages im PDF-Format zu):
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