Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- oder Sprachdienstleistungen

§ 1 Gegenstand

(1) TRAZY (Chiara Razore, Im Entengarten 5, 79100 Freiburg im Breisgau) wird als Übersetzerin oder zur Erbringung von Sprachdienstleistungen, insbesondere Dolmetschleistungen, für den Auftraggeber tätig.

a) Die Details der Tätigkeit werden mit dem Auftraggeber in Textform vorab jeweils definiert. Diese sind ausdrücklich Teil des Vertrags.

(2) TRAZY erbringt ihre Leistungen als selbständige Unternehmerin, unterliegt nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers und ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.

(3) TRAZY ist grundsätzlich verpflichtet, die Aufträge persönlich auszuführen. In Ausnahmefällen insbesondere im Falle der Erkrankung, sonstigen Dienstverhinderung oder aus sonstigen Gründen ist sie berechtigt – nach vorheriger Ankündigung – sich durch gleichqualifizierte Mitarbeiter vertreten zu lassen.

§ 2 Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Beauftragung und endet jeweils nach Beendigung des Auftrags, wobei diese Vereinbarungen für jeden weiteren Auftrag fortgelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 3 Durchführung

(1) TRAZY bestimmt unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gemachten Lieferdatums selbst Ort und Zeit ihrer Tätigkeit. Übersetzungen und sonstige Sprachdienstleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) geltenden Qualitätsstandards sowie der Einhaltung fachlicher und ethischer Normen der Berufsausübung und ggf. im Rahmen der staatlichen Vereidigungen.

(2) Das Lieferdatum oder die Einsatzdauer werden vorher in Textform mit dem Auftraggeber definiert. Es gilt das Lieferdatum  und/oder das in der Korrespondenz vereinbarte Datum als Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die erforderliche Lieferzeit kann erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen durch TRAZY verbindlich festgestellt werden. Falls es sich nach Erhalt des finalen Ausgangstextes oder nach Auftragsende herausstellt, dass der Umfang bzw. die Schwierigkeit des Textes die zeitlichen oder fachlichen Kapazitäten der Auftragnehmerin übersteigt, oder die Vorbereitung länger als vereinbart gedauert hat, ist die Letztere berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen, das Honorar neu zu vereinbaren, die effektiv gearbeiteten Stunden bei der Rechnungsstellung neu zu berechnen oder in Ausnahmefällen den Auftrag abzulehnen.

(3) TRAZY liefert Textdokumente in den jeweils gültigen Office-Formaten. Andere Formate, Aufwendige bzw. spezielle Formatierungen und/oder Konvertierungen der Texte müssen bei Auftragserteilung mitgeteilt werden. TRAZY arbeitet mit der letzten Version des CAT-Tools SDL Trados Studio und kann auch das xliff-Format liefern.

§ 4 Vergütung

(1) Für jede geleistete Dienstleistung erhält TRAZY ein Nettohonorar in der mit dem Auftraggeber vereinbarten Währung, im Zweifel in Euro. Für die Berechnung der Höhe gelten die mit dem Auftraggeber in Textform vorab jeweils definierten Einzelheiten. Diese sind ausdrücklich Teil des Vertrags. Wobei für jeden Auftrag die Vergütung in Textform neu vereinbart werden kann.

a) Als Abrechnungseinheit wird das Wort, die Stunde, die Normzeile (à 55 Anschläge inkl. Leerzeichen) oder die Normseite (1500 oder 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen) festgelegt (Berechnung im Zieltext).

b) Die Revision und Korrektur fremder Übersetzungen oder das Lektorat bereits erfasster Texte wird nach Zeitaufwand berechnet, wobei die Abrechnung einem 15-Minütigem Zeittakt erfolgt. Falls nach Ermessen der Auftragnehmerin der zu korrigierende Text ganz oder teilweise neu zu übersetzen ist, wird der Kunde entsprechend informiert. Die Neuübersetzung wird dann zum üblichen vereinbarten Tarif erfolgen.

c) Eventuelle Änderungen am Ausgangstext seitens des Auftraggebers während der Übersetzung oder nach der Lieferung derselben werden separat berechnet. TRAZY behält sich in solchen Fällen vor, eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen, das Honorar neu zu vereinbaren, die effektiv gearbeiteten Stunden bei der Rechnungsstellung neu zu berechnen oder in Ausnahmefällen den Auftrag abzulehnen.

Sämtliche von der Auftragnehmerin genannten Honorare verstehen sich zuzüglich der ggf. jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.

(2) Je nach vorheriger Vereinbarung oder Marktüblichkeit ist die Dienstleistung sofort nach dem Einsatz mittels Echtzeitüberweisung auf das Konto von Chiara Razore zu bezahlen. In alternative wird um Zusendung per E-Mail der Überweisungsbestätigung erbeten. Ansonsten wird TRAZY dem Auftraggeber das Honorar am Ende eines jeden Monats unter Spezifizierung der sich wiederholenden Tätigkeiten in Rechnung stellen. Der Auftraggeber wird das Honorar innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das Konto von Chiara Razore überweisen. Insbesondere bei größeren Aufträgen ist TRAZY berechtigt, Abschlagsrechnungen und Teilkostenvorschussrechnungen zu stellen.

(3) TRAZY gewährt grundsätzlich jedem Neukunden ein 10%-Rabatt auf dem zweiten Auftrag.

(4) Sollte der Auftraggeber den Auftrag kurzfristig (und zwar unter einer Woche vor dem Termin) absagen, reduzieren sich die vereinbarten (ggf. voraussichtlichen) Kosten um 70%, sodass lediglich 30% des gesamten Honorars fällig werden.

§ 5 Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub

(1) TRAZY steht ein Honoraranspruch nicht zu, wenn sie infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Leistung der Dienste verhindert ist.

(2) TRAZY hat keinen Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsgeld.

§ 6 Anderweitige Tätigkeiten/Wettbewerbsverbot

(1) Für die Dauer dieses Vertrags bleibt es TRAZY überlassen, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Durch seine anderweitige Tätigkeit darf jedoch die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden.

§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) TRAZY verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihres Auftrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse während und nach Beendigung des Auftrags Stillschweigen zu bewahren. Alle Aufträge werden streng vertraulich behandelt. Sämtliche freiberuflichen Partners der Auftragnehmerin sind ebenfalls zu strenger Geheimhaltung verpflichtet. Der Auftraggeber wird TRAZY von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden, wenn und soweit er gesetzlich zur Offenlegung der jeweiligen Information verpflichtet ist.

(2) Für den Datenschutz wird auf die jeweils gültige Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 8 Rückgabe von Unterlagen, Urheber- und Zurückbehaltungsrecht

(1) TRAZY wird nach Zahlung aller Forderungen durch den Auftraggeber alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Sachen unaufgefordert zurückzugeben. Bis zur Zahlung steht TRAZY ein Zurückbehaltungsrecht an den Sachen zu.

(2) TRAZY räumt dem Auftraggeber, auf Grund der ggf. durch die Übersetzung bzw. Sprachdienstleistung entstandenen Urheberrechte, für die im Auftrag definierten Zwecke weltweit die uneingeschränkten Nutzungsrechte ein. Diese Rechte sind allerdings aufschiebend bedingt auf die Zahlung, des dem jeweiligen Auftrag zugrundeliegende Honorar.

(3) Außer bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung behält TRAZY die Rechte am geistigen Eigentum über ihre besonders schützenswerten Werke.

§ 9 Haftungsfreistellung, Haftung und Beanstandungen

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er die (Urheber-) Rechte an den von ihm jeweils zur Übersetzung bzw. Sprachdienstleistung vorgelegten Texte hat und stellt TRAZY insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von € 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden und von € 150.000,00 für Vermögensschäden pro Schadensereignis beschränkt.

(3) Die Haftung für Schäden die durch eine falsche oder dem Auftraggeber nachteilige Übersetzung bzw. Sprachdienstleistung entstehen, wird ausgeschlossen. Ebenso ist die Haftung ausgeschlossen für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von vereinbarten Lieferterminen verursacht werden. Etwas anderes kann gelten, wenn der Auftraggeber bei Vereinbarung des Termins auf den sich hieraus möglicherweise entstehenden Schaden bei Nichteinhaltung hingewiesen hat.

(4) Unberührt bleibt die Haftung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Für Fehler in Übersetzungen bzw. Sprachdienstleistungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte oder missverständliche Ausgangstexte verursacht wurden, kann keine Haftung übernommen werden.

(6) Sollte eine gelieferte Arbeit Fehler enthalten, wird eine Korrektur kostenlos durchgeführt. Reine Stilbeanstandungen sind hiervon ausgenommen. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur unverzüglich nach der Lieferung der Arbeit (siehe Punkt 7), gleich aus welchem Grunde, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern.

(7) Berichtigte Beanstandungen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Lieferung unter der Kennzeichnung der beanstandeten Textstelle(n) geltend zu machen. Erfolgt die Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert (siehe Punkt 6).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es besteht Einigkeit, dass der vorliegende Vertrag abschließend ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Auch Vereinbarungen über die Abweichung vom Schriftformerfordernis bedürfen der Textform.

(2) TRAZY ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber die ihm aufgrund des Vertrages zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten verarbeitet und zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung an Dritte (Steuerberater usw.) weitergibt.

(3) Sofern Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien so nahe wie möglich kommt.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau.

(5) Anwendbar ist deutsches Recht. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieses Vertrags.